Änderungsabnahme in Marl: Tuning & Anbauteile sicher eintragen lassen

Sie haben Ihrem Fahrzeug neue Felgen, ein Sportfahrwerk oder einen anderen Auspuff gegönnt? Als offizieller TÜV SÜD Auto Partner in Marl prüfen wir Ihre Umbauten schnell und unkompliziert nach § 19 (3) StVZO, damit Sie rechtssicher und mit gültiger Betriebserlaubnis unterwegs sind.

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Was prüfen wir bei einer Änderungsabnahme?

Bauteil/UmbauBeispiele für die Eintragung
Räder & ReifenAlufelgen, Sonderräder, Spurverbreiterungen
FahrwerkTieferlegungsfedern, Gewindefahrwerke, Höherlegung
KarosserieSpoiler, Frontlippen, Heckdiffusor, Seitenschweller
AbgasanlagenSportauspuff, Endschalldämpfer
LichttechnikZusatzscheinwerfer, geänderte Leuchteinheiten
LeistungChiptuning, Drosselung (z.B. bei Motorrädern)

Checkliste: Das müssen Sie zur Eintragung mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Das Teilegutachten oder die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Herstellers der angebauten Teile
  • Gegebenenfalls Montagebestätigungen oder Achsvermessungsprotokolle (z. B. bei Fahrwerken)
  • Das Fahrzeug selbst (natürlich mit den montierten Teilen)

Was kostet die Änderungsabnahme?

  • Kosten: Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO beginnen bei Prime Automotive ab 59,00 € (inkl. 19% MwSt.)
  • Hinweis: Der finale Preis richtet sich nach dem Prüfaufwand und der Anzahl der verbauten Teile, die begutachtet werden müssen. (Entgelte sind durch TÜV SÜD vorgegeben).

Ablauf – So kommen Sie zu Ihrer Eintragung

1. Termin buchen

Online oder telefonisch einen Termin in unserer Prüfstelle am Dümmerweg 226 in 45772 Marl vereinbaren.

2. Sicht- & Funktionsprüfung

Unser Prüfingenieur begutachtet den ordnungsgemäßen Anbau und prüft die Freigängigkeit (z.B. bei Felgen/Fahrwerk).

3. Abgleich der Dokumente

Wir gleichen die Nummern auf den Teilen mit Ihrem Teilegutachten/Ihrer ABE ab.

4. Prüfzeugnis

Bei erfolgreicher Abnahme erhalten Sie ein Dokument (Anbaubestätigung), das Sie im Fahrzeug mitführen oder bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eintragen lassen.

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Häufige Fragen zur Änderungsabnahme (FAQ)

Muss ich nach der Abnahme sofort zur Zulassungsstelle?

Nicht zwingend. Wenn Sie von uns nach erfolgreicher Prüfung die sogenannte Anbaubestätigung erhalten, reicht es in den meisten Fällen aus, dieses Dokument im Fahrzeug mitzuführen. Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) ist oft erst dann nötig, wenn Sie ohnehin zur Zulassungsstelle müssen (z. B. bei einem Halterwechsel oder Umzug). Achten Sie hierbei auf den genauen Vermerk auf unserem Prüfbericht.

Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) bedeutet oft, dass das Bauteil eintragungsfrei ist – sofern Ihr Fahrzeug ansonsten im Serienzustand ist und Sie die ABE immer im Auto dabeihaben. Ein Teilegutachten hingegen schreibt immer eine Anbauprüfung durch einen Sachverständigen (wie uns) vor, um die ordnungsgemäße Montage zu bestätigen.

Ja, das ist möglich. Allerdings erlischt bei Kombinationen oft die Gültigkeit der einfachen Teilegutachten, da diese sich meist nur auf den Serienzustand des restlichen Fahrzeugs beziehen. Bei solchen Mehrfachänderungen prüfen wir das Zusammenspiel der Komponenten genau (z.B. ob die Reifen beim Einfedern schleifen). Bringen Sie in diesem Fall unbedingt alle Unterlagen zu beiden Bauteilen mit.

Fahren Sie mit nicht abgenommenen oder unzulässigen Bauteilen, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis Ihres gesamten Fahrzeugs. Das kann bei einer Polizeikontrolle zu hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und im schlimmsten Fall zur Stilllegung des Autos führen. Zudem riskieren Sie im Schadensfall Ihren Versicherungsschutz.

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